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UNTERNEHMERMODELL DER BG ETEM

Das Unternehmermodell ist eine Form der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten, bei der der Unternehmer selbst einen Teil der Aufgaben übernimmt.

Worum geht es im Unternehmermodell?

Ziel des Unternehmermodells ist es, die Gesundheit und damit Arbeitskraft und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter dauerhaft zu erhalten bzw. zu fördern. Gerade kleine Unternehmen sind von unfall- oder krankheitsbedingtem Arbeitsausfall besonders stark betroffen. Fehlende Mitarbeiter können nur schwer ersetzt werden.

Das Unternehmermodell besteht aus folgenden Elementen:

  • Einmalige Teilnahme des Unternehmers am Grund- und Aufbauseminar
  • Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer im eigenen Betrieb (im Bedarfsfall mit externer Unterstützung)
  • Regelmäßige Teilnahme des Unternehmers an Fortbildungen (alle 5 Jahre)
  • Bedarfsgerechte Betreuung des Betriebs durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei bestimmten Anlässen

Wann finden Seminare statt und wo kann ich mich anmelden?

Sie können sich gerne bei uns für folgende Seminare anmelden:

Grundseminar

Aufbauseminar

Fortbildung


Unternehmermodell - und was heißt es nun genau?

In den meisten industrialisierten Ländern liegt die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beim Unternehmer. Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, auch zusammenfassend als Arbeitsschutz bezeichnet, erfordert angesichts der heutigen hoch technisierten Arbeitswelt das Wissen von Fachleuten.
In allen Staaten der europäischen Union ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich in Sachen Arbeitsschutz durch Fachleute beraten zu lassen. Das sind insbesondere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (auch: Sicherheitsfachkräfte) und Betriebsärzte. Sie sind die Unternehmensberater für Arbeitsschutz.
In Deutschland schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz grundsätzlich jedem Arbeitgeber vor, Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt zu bestellen oder zu verpflichten - die so genannte „sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung“. Diese Vorgabe besteht unabhängig von der Betriebsgröße, soweit mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt wird. In Großbetrieben sind Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte seit vielen Jahren anerkannte und unentbehrliche Helfer für Führungskräfte und Mitarbeiter.

Wichtig: Die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten ist keine sicherheitstechnische Betreuung!

Kleinbetrieb – spezielle Voraussetzungen, spezielle Lösungen

Im Kleinbetrieb ist die Ausgangslage im Vergleich zum Großbetrieb grundverschieden: der Unternehmer ist meist unmittelbar in das Betriebsgeschehen eingebunden, sie oder er kümmert sich um vieles persönlich.
Das Unternehmermodell hilft dem Unternehmer, seinen Betrieb im Hinblick auf den Arbeitsschutz zu organisieren und damit seinen rechtlichen Verpflichtungen im Arbeitsschutz nachzukommen.

Was muss der Unternehmer im Rahmen des Unternehmermodells tun?

Entscheidende Voraussetzung für die Anwendung des Unternehmermodells ist, dass der Unternehmer persönlich an den von der Berufsgenossenschaft festgelegten Seminaren über Arbeitsschutz teilnimmt.
Die Teilnahme an den Seminaren des Unternehmermodells kann nicht an Mitarbeiter delegiert werden (lediglich die Teilnahme als Begleitperson des Unternehmers ist hier möglich – jedoch ohne jegliche Überlassung der rechtlichen Pflichten an den Mitarbeiter). Im Einzelfall, z. B. wenn der Unternehmer nicht die erforderlichen fachlichen Kenntnisse besitzt, kann auch der verantwortliche Betriebsleiter teilnehmen. Diesem müssen allerdings vorher im Rahmen einer Pflichtenübertragung wichtige Entscheidungsbefugnisse übertragen werden.
Der Unternehmer soll dadurch in die Lage versetzt werden, seinen Bedarf für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung selbst zu erkennen und demgemäß eine bedarfsgerechte Beratung in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Anspruch zu nehmen.